Schweden - Ångermanland-Zweiglimmergneisgranit
Cohen & Deecke führten diese Bezeichnung in Deutschland
ein für
einen meist hellgrauen, beide Glimmer enthaltenden S-Granit aus
der spätorogenen Skellefte-Härnö-Formation (svecofennisch,
ca. 1825 Mio Jahre). In der schwedischen Literatur ist die
Bezeichnung "Härnö granite" gebräuchlich.
Dem Härnö-Granit nahestehend, aber etwas älter als dieser ist der Själevad-Granit. |
Handstücke aus dem Anstehenden, BGR Berlin, Universität Greifswald u. a.: | |||
Gånsvik, Härnön | Örnsköldsvik, Hantverkaregatan | Örnsköldsvik, Terrassvägen | Österås |
Backsjön | Almsjön | Sidensjö | Lokalgeschiebe Döda Fallet |
Geschiebefund: | |||
FO: Fehmarn | |||
Beschreibung aus Zandstra 1988 (s. u.) S. 135: Ångermanland-Zweiglimmergneisgranit |
"... Mittel- bis feinkörnig, hellfarbig („weiß“, hellrot,
gelblich); Minerale gleichkörnig oder ungleichmäßig; mitunter
porphyrisch durch größere Feldspäte und Quarze; ziemlich viel
Glimmer, sowohl verstreut als auch in Aggregaten: Biotit fein
verteilt und Muskovit in Gruppen. Cohen & Deecke (1896) beschreiben den Zweiglimmergranit und Zweiglimmergneis als „Zweiglimmergneise von Ångermanland“. Der Zweiglimmergranit ist mittel- bis sehr feinkörnig und gewöhnlich homogen. Die Farbe ist stets hell und variiert von weißlich zu rötlich (graurosa). Manche in den älteren Steinbrüchen bei Örnsköldsvik aufgeschlossenen Profilteile enthalten große tafelförmige Orthoklaszwillinge. Die Kristalle liegen parallel angeordnet, wodurch der Eindruck einer gewissen Lagerung hervorgerufen wird. In den Typen mit Orthoklaseinsprenglingen kommen meistens auch größere Plagioklase vor, die ungefähr dieselbe (grau-) weiße, gelbliche oder hellrote Farbe zeigen. Wenn größere Quarze vorhanden sind, ist ihre Anzahl gering. Ihre Farbe ist meist grau, manchmal etwas bläulich. Der Glimmer tritt als isolierte Blättchen oder in kleinen Ansammlungen auf; selten liegt der Glimmer einigermaßen parallel eingeregelt. Von den beiden Glimmern ist Biotit mengenmäßig der bedeutendere; Muskovit ist der größere. Der Kalifeldspat in der Matrix besteht hauptsächlich aus Orthoklas, wovon ein Teil als Mikroklin (kleine, glänzende Exemplare) ausgebildet ist. Auch eigenständiger Plagioklas ist vorhanden. Der Quarz in der Grundmasse ist unregelmäßig geformt und von wechselnder Größe. Er tritt nicht selten gruppenweise auf. Ferner können kleine Apatit-, Zirkon- und Erzkörner vorkommen. Mikropegmatit ist ohne Bedeutung und nur mit der Lupe gewöhnlich nicht zu erkennen. Der Zweiglimmergneis enthält schmale, höchstens 10 mm, meist aber nur wenige mm breite, glimmerreiche Lagen, die zum Rand des Massivs hin in der Anzahl abnehmen. Ein Teil des Massivs besteht aus einem echten, glimmerreichen Gneis. Die Größe und das wechselseitige Verhältnis der beiden Glimmer sind entsprechend dem Granit. Die Zweiglimmergesteine von Ångermanland sind in Gebieten mit viel ostbaltischen Geschieben nicht selten..." Zandstra J. G. 1988: Noordelijke kristallijne gidsgesteenten, E. J. Brill 1988 S. 135 |
Literatur: |
Claesson S. & Lundqvist
T.1995: Origins and ages of Proterozoic granitoids in the
Bothnian Basin, central Sweden; isotopic and geochemical
constraints. Lithos 36 (1995) 115-140. Cohen E. und Deecke W. 1896: Ueber Geschiebe aus Neu-Vorpommern und Rügen. Erste Fortsetzung.- Berlin, R. Gaertner's Verlagsbuchhandlung. Hesemann J. 1975: Kristalline Geschiebe der nordischen Vereisungen, GLA Nordrhein-Westfalen. S. 58-60 Högdahl K. et al. The Transscandinavian Igneous Belt (TIB) in Sweden: a review of its character and evolution Geological Survey of Finland, Espoo 2004, Special Paper 37 Lundqvist T. et al. 1990: Beskrivning till berggrundskartan över Västernorrlands län. SGU. Ba 31. Samskog, P. 2011: Geochemical and kinematic study of shear zones within the "gold line", Lycksele-Storuman province, northern Sweden (Master's thesis Luleå University of Technology) Zandstra J. G. 1988: Noordelijke kristallijne gidsgesteenten, E. J. Brill 1988 Zandstra J. G. 1999: Platenatlas van noordelijke kristallijne gidsgesteenten, Backhuys Leiden, Nr. 82 |
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